Schriftzug Speedtronic
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
Allgemeines
 
Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für diesen und jeden künftig zwischen Ihnen und uns
 
geschlossenen Vertrag. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn,
 
deren Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 
Annahme der Ware bedeutet in jedem Fall die Anerkennung dieser Bedingung durch den Käufer.
 
 
Die von uns ausgestellten Auftragsbestätigungen gelten alleine für den Umfang und Ausführung
 
der jeweiligen Bestellungen.
 
 
Angebote/Auftragsbestätigungen
 
Angebote des Dienstleisters sind, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, nur bei umgehender Annahme
 
des Käufers bindend und unterliegen in jedem Fall diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
 
 
Sollte in Angeboten die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen sein, gilt der Angebotspreis
 
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 
 
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und
 
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder
 
Dritten zugänglich gemacht werden, selbst wenn gesetzlicher Urheberrechtschutz nicht besteht.
 
 
Preise und Zahlungsbedingungen
 
Unsere Preise sind in Schweizer Franken «CHF» angegeben und sind auch in dieser Währung zu erfüllen.
 
 
Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart ist, ab Werk zuzüglich Versand- und Verpackungskosten
 
sowie zuzüglich den gesetzlich angepassten Mehrwertsteuer. Somit wird jegliche Haftung über Verlust sowie Transportschäden abgelehnt.
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers und wird Standartmässig via Planzer Transporte versendet.
Optional stehen uns Die Schweizerische Post oder ein Direktkurier zur Verfügung.
Die Firma Speedtronic besitzt eine Transportversicherung welche in bestimmten Haftungsfällen eintreten kann.

 
 
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum
 
zu begleichen. Wir gewähren kein Skonto für Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.
 
Andere Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
 
 
Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein, so erheben wir eine Mahngebühr.
 
Alle weiteren Verfahrens- und Aufwandskosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
 
Kurzfristige Preisanpassungen infolge Änderungen der Marktverhältnisse oder infolge Währungskursschwankungen bleiben vorbehalten.
 
 
Liefer- und Abnahmefristen
 
Alle Angaben über Lieferfristen erfolgen stets annäherungsweise, sofern die Abmachung auf Seitens
 
des Käufers eingehalten wird. Ungenaue Angaben, Erklärungen können zu einem Lieferverzug führen
 
und werden deshalb nicht entschädigt.
 
Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Dienstleister dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
 
 
Der Käufer hat die Ware bei Erhalt umgehend zu prüfen. Beanstandungen betreffend Transportschäden, Verarbeitung oder Materialschäden der Ware sind nur gültig, wenn sie dem Dienstleister unverzüglich nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängel sofort nach deren Entdeckung innerhalb 5 Arbeitstagen schriftlich angezeigt werden. Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge gilt als Genehmigung der Lieferung.
 
 

 
 
 
Verpackung
 
Einwegverpackung kann verrechnet werden und wird nicht zurückgenommen.
 
Für Mehrweggebinde erfolgt eine Belastung, sofern diese nicht innert 60 Tagen in einwandfreiem
 
Zustand an das Domizil zurückgesandt werden.
 
 
Höhere Gewalt
 
Ereignisse höherer Gewalt befreien den Dienstleister von der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen.
 
Der Käufer verzichtet für diese Fälle auf das Geltend machen irgendwelcher Ansprüche.
 
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten unter anderem Mobilmachung, Krieg, Sabotage, Streik, Aussperrung,
 
Revolution, behördliche Massnahmen oder Verfügung, Embargo, Überschwemmung, Sturm, Feuer und
 
Sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Einwirkungen wie Beschränkungen
 
Der Energieversorgung, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Rohmaterial, Maschinen- oder Werkzeugbruch, welche beim Dienstleister oder seinem Unterlieferanten eintreten. Als Ereignisse von höherer
 
Gewalt gelten auch Schwierigkeiten und Verzug im Transport, verspätete Beistellung von Transportmitteln,
 
Verkehrsunterbrechungen usw.
 
 
Toleranzen und Beschaffenheit
 
Für Abmessungen und Materialstärken gelten, soweit vorhanden, die Toleranzen der EN-/DIN-Normen.
 
Wo vorhanden, sind Freigabe- und/oder Grenzmuster verbindlich.
 
 
Mobiles Laserschweissen vor Ort beim Kunden
 
 
Bei mobilen Schweissarbeiten vor Ort ist der Kunde verpflichtet aus Sicherheitsgründen eine Sperrzone für alle Personen einzurichten. Diese Sperrzone dient zu Laserschutzsicherheit. Sollte eine solche Zone nicht eingerichtet sein, muss zwingend einen geeigneten Sichtschutz vorhanden sein. Bei Unfällen oder nicht Einhaltung dieser Vorschriften wird jegliche Haftung abgelehnt.
 
 
Qualitätskontrolle/Analyse
 
Die Ware wird vor der Ablieferung im Werk im branchenüblichen Umfang geprüft.
 
Sofern in der Bestellung eine weitergehende Prüfung verlangt wird, gehen die Mehrkosten zu Lasten
 
des Käufers. Die Lunkerbildung (Microporen) in Schweissungen können sehr vielen Ursachen unterliegen welche nicht
gänzlich der Schweissstrategie oder Vorgehensweise zugelastet werden können.
Somit werden Poren bis zu einer grösse von 0.05mm3 als zulässig erachtet.
 
Beanstandungen und Ausbesserungen gehen zulasten des Käufers.
 
 
Werkzeuge
 
Als Werkzeuge gelten: Auftrags- oder produktspezifische Herstellwerkzeuge, Vorrichtungen, Lehren,
 
Prüfmittel etc. Ohne besondere Vereinbarung sind die Werkzeugkosten bei Auftragserteilung zahlbar.
 
Der Werkzeugunterhalt geht zu Lasten des Dienstleisters.
 
Werkzeuge bleiben Eigentum des Dienstleisters, auch wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise
 
vom Käufer getragen werden. Falls Werkzeuge während drei Jahren unbenutzt bleiben, ist der Dienstleister
 
berechtigt, diese ohne spezielle Benachrichtigung des Käufers zu liquidieren.
 
 
Schutzrechtsverletzungen
 
Es ist nicht Sache des Dienstleisters, abzuklären ob vom Käufer beschriebenes oder bestelltes Material
 
Geeignet ist, durch seine Beschaffenheit, Beschreibung oder durch eine bestimmte Weiterverarbeitung
 
oder Verwendung zu einer Verletzung von Patent-, Muster- oder anderen gewerblichen Schutzrechten
 
bzw. des Urheberrechtes zu führen. Der Käufer haftet in diesen Fällen alleine.
 
 
Datenschutzerklärung
 
Die Speedtronic GmbH, verpflichtet sich, die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
 
Sie wird die vom Kunden erhaltenen Daten streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten.
 
 
 
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Speedtronic GmbH mit Sitz in Wald ZH.
 
Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
 
 
Stand; 04.06.2025
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